Blaulicht und Martinshorn muss das sein?


Sie wohnen an einer Durchfahrtsstraße - nachts fährt gegen 4:00 Uhr mit Riesenkrach die Feuerwehr vorbei.

Sie werden wach - was denken Sie?

  1. Die werden doch nicht zu uns kommen?
  2. Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  3. Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
  4. Müssen die so einen Krach machen und mich mitten in der Nacht aufwecken?

Nach Alarmierung der Feuerwehr zählt jede Sekunde. Sie entscheidet oft über Leben und Tod, Klein- oder Großbrand, minimaler oder großer Schaden. Aus diesem Grund muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Um dieses zu ermöglichen gibt ihr die Straßenverkehrsordnung nach § 35 Sonderrechte. Diese Sonderrecht dürfen nur in Verbindung mit Martinshorn und Blaulicht in Anspruch genommen werden und ordnen an, dass von allen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist. Blaulicht allein ist nicht zulässig.


Stellen Sie sich vor, diese "krachmachenden" Feuerwehrleute


Danke für Ihr Verständnis

Ihre Feuerwehr Ilvesheim