Blaulicht und Martinshorn muss das sein?
Sie wohnen an einer Durchfahrtsstraße - nachts fährt gegen 4:00 Uhr mit Riesenkrach die Feuerwehr vorbei.
Sie werden wach - was denken Sie?
- Die werden doch nicht zu uns kommen?
- Sind alle unsere Kinder zu Hause?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
- Müssen die so einen Krach machen und mich mitten in der Nacht aufwecken?
Nach Alarmierung der Feuerwehr zählt jede Sekunde. Sie entscheidet oft über Leben und Tod, Klein- oder Großbrand, minimaler oder großer Schaden. Aus diesem Grund muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Um dieses zu ermöglichen gibt ihr die Straßenverkehrsordnung nach § 35 Sonderrechte. Diese Sonderrecht dürfen nur in Verbindung mit Martinshorn und Blaulicht in Anspruch genommen werden und ordnen an, dass von allen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist. Blaulicht allein ist nicht zulässig.
Stellen Sie sich vor, diese "krachmachenden" Feuerwehrleute
- waren vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten - wie Sie
- müssen um 6 Uhr wieder zur Arbeit - wie Sie
- schlafen die nächsten zwei bis drei Stunden nicht mehr (was oft auch für ihre Familie gilt) und Sie können sich wieder mit ruhigem Gewissen zurücklegen und weiterschlafen.
Danke für Ihr Verständnis
Ihre Feuerwehr Ilvesheim