Der richtige Umgang von mit Leinöl getränkten Stofflappen zurück
07.09.2015 07:39 Uhr
Viele Menschen behandeln im Sommer ihre Gartenmöbel aus Hartholz oder die Holzterrasse mit einem geeigneten Leinöl als Witterungsschutz. Zum Auftragen und zum Nachbehandeln werden meist Textilstoffe (Lappen, Lumpen, alte T-Shirts usw.) verwendet, die dann mit dem Öl getränkt sind und von denen eine erhebliche Brandgefahr ausgeht. Leinöle enthalten Fettsäuren und ungesättigte chemische Verbindungen, die mit Sauerstoff unter Umständen exotherme (wärmeerzeugende) Verbindungen eingehen. Die dabei entstehende Wärme staut sich in den zusammengeknüllten Stofflappen und kann diese letztlich entzünden.
Wer also seine verschmutzten Lappen leichtsinnig in den Müll wirft oder zusammengeknüllt mit dem Leinöl und den behandelten Hölzern bis zur Weiterarbeit am nächsten Tag lagert, holt sich eine tickende Brandbombe ins Haus.
Mit Leinöl getränkte Lappen sollten bis zum nächsten Arbeitsgang in einem nichtbrennbaren, luftdicht verschließbaren Behälter gelagert werden. Dieser ist möglichst im Freien weitab von brennbaren Materialien und Gebäudeteilen abzustellen. Nicht mehr benötigte Lappen sollten ausgebreitet an der Luft gut getrocknet und anschließend in luftdicht verschlossenen Behältern der Schadstoffsammlung zugeführt werden.
Benutze Pinsel sind mit Leinölseife auszuwaschen oder bis zur nächsten Benutzung in rohes Leinöl zu hängen.
Auf jeden Fall sind die Warn- und Behandlungshinweise auf den Behältern genauestens zu befolgen.