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Aktionstag Rauchwarnmelder am Freitag, 13. März 2015 zurück

10.03.2015 09:24 Uhr


Am Freitag, 13. März 2015 erinnert ein bundesweiter Aktionstag an die lebensrettende Funktion von Rauchwarnmeldern.

Seit Anfang des Jahres schreibt die Landesbauordnung vor, dass Rauchwarnmelder in Räumen installiert sein müssen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. Dass Rauchwarnmelder einen guten vorbeugenden Brandschutz bieten, ist aber in der Bevölkerung leider noch immer nicht allen bewusst.
Deshalb erinnert traditionell an einem Freitag der 13. ein bundesweiter Aktionstag an die lebensrettende Funktion der kleinen Helfer.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte im Juli 2013 die Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Rauchmelder können Leben retten – der laute Alarm des Rauchwarnmelder (umgangssprachlich auch Rauchmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr.
In Baden-Württemberg kommen jährlich beispielsweise immer noch etwa 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Die meisten von ihnen werden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. Bundesweit verunglücken rund 70 Prozent aller Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

Nähere Infos zum bundesweiten Rauchmeldertag am 13. März 2015 und zur Kampagne gibt es im Internet unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de


Infos zur Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg gibt es unter:
www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/nachhaltiges-baden-wuerttemberg/verbraucherschutz/rauchwarnmelderpflicht