13. Juni 2014 Rauchmeldertag zurück

29.06.2014 10:25 Uhr


Wie jeden “Freitag den Dreizehnten” ist in diesem Jahr am 13. Juni Rauchmeldertag in Deutschland – und das aus gutem Grund: Die Gefahr eines plötzlich ausbrechenden Feuers ist nicht zu unterschätzen: Angefangen bei der nicht abgeschalteten Herdplatte über die glimmende Glut einer Zigarette, das vergessene Bügeleisen oder die umgekippte Kerze bis hin zu defekten Kabeln oder Elektrogeräten bestehen in jedem Haushalt zahlreiche Brandrisiken.

Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr für Jahr rund 600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an Verletzten. Die meisten von ihnen – etwa 95 Prozent – fallen aber nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer. Das Tragische daran: Knapp 70 Prozent werden nachts im Schlaf überrascht, denn Rauch verbreitet sich lautlos und viel schneller als das Feuer selbst. Er vernebelt Fluchtwege, versperrt die Sicht und betäubt die Betroffenen in kürzester Zeit. Schon einige wenige Atemzüge, durch die das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die Lunge gelangt, sind tödlich. Aus diesem Grund ist der Einbau von Rauchmeldern inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Die jeweiligen Landesbauordnungen schreiben mindestens einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren vor, die als Fluchtwege dienen.

Rauchmelderpflicht jetzt auch in Baden-Württemberg 10.07.2013

Der Landtag in Stuttgart hat die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst.

Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014. Damit sollten ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, Neu- und Umbauten schon sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes diesen Sommer. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.

Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz. Der Brand in Backnang im März 2013, bei dem eine Mutter und ihre sieben Kinder starben, veranlasste die Landesregierung, die Übergangsfrist, die mit 2017 ursprünglich recht großzügig bemessen war, relativ kurz zu halten.

Die Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim wohnt auch in ihrer Nachbarschaft. Sprechen sie unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner an. Sie geben ihnen gerne Auskunft und sie können ihnen Prospekte besorgen.